20. Mai 2020
Unsere Patientinnen und Patienten können wieder Besuch erhalten: Maximal eine Person kann ihren Angehörigen / Freund in der Zeit von 13 bis 18 Uhr maximal eine Stunde besuchen.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Besuche zu dokumentieren. Daher bitten wir Sie, das Besuchsformular inklusive der Besuchsregeln auszufüllen, zu unterzeichnen und am Krankenhaus-Empfang abzugeben. Um Wartezeiten zu vermeiden, füllen Sie das Formular gern im Vorfeld aus und bringen Sie es mit. Herzlichen Dank. Hier gelangen Sie zum Formular.