05. Mai 2020
Welche Auswirkungen hat das SARS-CoV-19-Virus auf Schwangerschaft und Neugeborene?
Es gilt als gesichert, dass es während der Schwangerschaft ab dem
6. Schwangerschaftsmonat keine Gefährdung für das Ungeborene gibt. Für die Zeit davor existieren allerdings noch keine gesicherten Erkenntnisse. Es scheint aber so zu sein, dass das Virus an den Schleimhäuten der Atemwege wirkt und nicht im Blut, und es daher auch kaum von der Mutter auf das Kind übergeht. Wichtig ist: Im AKH werden viele Schwangere, insbesondere Risikoschwangere, in der Schwangerschaft gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten betreut. Solche Untersuchungen, auch Kontrolluntersuchungen, erfolgen unter maximalen hygienischen Sicherheitsmaßnahmen. Da diese Untersuchungen der Sicherheit des Kindes und der Mutter dienen und wichtig sind, gibt es keinen Grund, Untersuchungen aus Angst vor dem Corona-Virus nicht wahrzunehmen. Das gilt auch für die sonografische Organdiagnostik, die wichtig ist, um Schäden am Ungeborenen zu verhindern.
Was bedeutet dies für die Schwangere?
Zunächst möchten wir betonen, dass sich Schwangere keine Sorgen machen müssen. Für die werdende Mutter gilt das gleiche wie für alle anderen Menschen. Das individuelle Risiko ist abhängig vom Alter und von möglichen Begleiterkrankungen. Im Falle einer Ansteckung kann es zu den bekannten Krankheitszeichen kommen: zu Fieber, trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Hals-, Kopf-, Gliederschmerzen und Durchfall. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ist der Verlauf harmlos. Der Schwangerschaftsverlauf wird nach aktuellem Wissensstand durch diese Infektion nicht beeinträchtigt.
Stimmt es, dass Neugeborene nicht erkranken können?
Wie Kinder und Jugendliche scheinen auch Neugeborene von der Covid-19-Krankheit kaum infiziert zu werden. Es infizieren sich deutlich weniger als ein Prozent aller Menschen unter 14 Jahren – und selbst wenn sich gesunde Kinder und Jugendliche infizieren, ist der Verlauf harmlos. Schwangere und Neugeborene zählen bei dieser Erkrankung demnach einmal nicht zur Risikogruppe. Dies ist beispielsweise ein bedeutender Unterschied zur echten Influenza.
Sind die Sorgen von Schwangeren dann unbegründet?
Wir möchten Schwangeren explizit die Angst nehmen, dass sie und ihre Kinder besonders gefährdet seien. In den sozialen Medien gibt es Einzelberichte von verstorbenen Schwangeren aus anderen Ländern. In diesen Fällen kennen wir weder den Wahrheitsgehalt noch die genauen Hintergründe. Möglichweise lagen Immundefekte oder andere Erkrankungen vor. Solche Nachrichten sollten Schwangeren bitte keine Angst machen. In den zwei berichteten Fällen waren die Kinder dieser Schwangeren übrigens gesund. Auch auf die Art der Entbindung hat das neue Corona-Virus keinen Einfluss. Darüber entscheiden bei uns nach wie vor die Eltern ganz individuell im Gespräch mit unseren Fachärzten.
Welche Auswirkungen das das Corona-Virus auf eine Geburt in der Klinik?
In der heutigen Zeit gelten alle Menschen mit Fieber und Husten als möglicherweise mit dem Virus infiziert. Wir haben im AKH daher besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen wie zum Beispiel eine allgemeine Mundnasenschutzpflicht für alle Patient/innen und Mitarbeitende. Auch dürfen Schwangere zur Geburt gerne eine – gesunde – Begleitperson ihrer Wahl mitbringen. Allerdings müssen wir um Verständnis bitten, dass dann keine weiteren Besuche auf unserer Wochenbettstation möglich sind, da wir in dieser aktuellen, besonderen Situation unseren Patientinnen und ihren Neugeborenen die größtmögliche Sicherheit gewährleisten wollen. Uns ist sehr wohl bewusst, dass das insbesondere für den Vater keine schöne Situation ist, haben uns aber in der Abwägung von Risiken und den Bedürfnissen des Vaters für die Sicherheit entschieden. Wir prüfen stets die aktuelle epidemiologischen Situation und werden diese Einschränkung aufheben, sobald wir das für verantwortungsvoll halten.
Was passiert nach der Geburt?
Ist das Kind geboren, darf es bei der Mutter bleiben. Wenn die Mutter tatsächlich infiziert sein sollte, dann gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen bzw. Hygiene-Regeln. Die besonderen Vorsichtsmaßnahmen sind nach zwei Wochen nicht mehr notwendig, wenn zwei Abstrich-Tests bei der Mutter negativ waren.
Darf ich als Mutter stillen?
Das Neugeborene darf nach den derzeitigen Erkenntnissen gestillt werden. Die Vorteile des Stillens für Mutter und Kind überwiegen gegenüber eventuellen Risiken. Muttermilch ist auch hier die optimale Ernährung. Das neue Corona-Virus lässt sich nach allen bisherigen Untersuchungen nicht in der Muttermilch nachweisen.
Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um eine sichere Geburt hinsichtlich des Infektionsschutzes zu gewährleisten?
Im Agaplesion Allgemeinen Krankenhaus Hagen sind wir als Perinatalzentrum Level 1 grundsätzlich sicher und gut hinsichtlich der Versorgung von Schwangeren mit und ohne Corona-Infektion und Neugeborenen aufgestellt. Auch zahlreiche Schutzmaßnahmen wurden getroffen, sodass wir – nicht zuletzt aufgrund unserer räumlichen Möglichkeiten – erkrankte Patientinnen in den jeweiligen Bereichen gut isolieren, aber dennoch umfassend versorgen können. Bislang gab es bei uns allerdings noch keine Geburt mit einer infizierten oder erkrankten Schwangeren; ebenso wenig wie erkrankte Kinder.
Weitere Informationen über das AGAPLESION ALLGEMEINE KRANKENHAUS HAGEN finden Sie im Internet unter: www.akh-hagen.de
Das AGAPLESION ALLGEMEINES KRANKENHAUS HAGEN ist mit 486 Betten das größte Krankenhaus an einem Standort in Hagen und bietet seinen Patienten mit 18 Fachabteilungen und Schwerpunkten sowie diversen Kompetenzzentren die größte Disziplinenvielfalt unter einem Dach. Diese Größe und Leistungsfähigkeit setzen unsere Mitarbeiter Tag für Tag in eine dem Patienten zugewandte Fürsorge und Menschlichkeit um. Im Rahmen des Versorgungsauftrages werden bei uns jährlich rund 22.000 Patienten stationär behandelt.
Das AGAPLESION ALLGEMEINES KRANKENHAUS HAGEN ist als akademisches Lehrkrankenhaus der Ruhr-Universität Bochum anerkannt. Mit unserer Berufsfachschule bieten wir jungen Menschen darüber hinaus die Möglichkeit einer modernen Ausbildung im pflegerischen Bereich.
Die AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft wurde 2002 in Frankfurt am Main von christlichen Unternehmen gegründet, um vorwiegend christliche Gesundheitseinrichtungen in einer anspruchsvollen Wirtschafts- und Wett-bewerbssituation zu stärken.
Zu AGAPLESION gehören bundesweit mehr als 100 Einrichtungen, darunter 23 Krankenhausstandorte mit über 6.300 Betten, 38 Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit über 3.000 Pflegeplätzen und zusätzlich 885 Betreuten Wohnungen, vier Hospize, 34 Medizinische Versorgungszentren, 16 Ambulante Pflegedienste und eine Fortbildungsakademie. Darüber hinaus bildet AGAPLESION an 15 Standorten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege aus. Mehr als 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine patientenorientierte Medizin und Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Pro Jahr werden über eine Million Patienten versorgt. Die Umsatzerlöse aller Einrichtungen inklusive der Beteiligungen betragen über 1,2 Milliarden Euro.
Die alleinigen Aktionäre der AGAPLESION gAG sind verschiedene traditionsreiche Diakoniewerke und Kirchen. Auch durch diese Aktionäre ist die AGAPLESION gAG fest in der Diakonie verwurzelt und setzt das Wohl ihrer Patienten, Bewohner und Mitarbeitenden als Maßstab für ihr Handeln.
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