Besuchszeit im Krankenhaus wurde auf 17 Uhr ausgeweitet.

10. Mai 2022

Generelle Testpflicht in den Medizinischen Versorgungszentren entfällt.

Mit Wirkung vom 09.05.2022 wird die Besuchszeit im Krankenhaus verlängert und die Einlasszeit von 12 Uhr bis 17 Uhr ausgeweitet.

Weiterhin ist für den Zugang ins Krankenhaus die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Covid-19 Testergebnis (PoCT 24 Stunden, PCR 48 Stunden Gültigkeit) in Kombination mit einem Lichtbildausweis erforderlich. Die Testnachweise werden ausschließlich von anerkannten Testzentren und/oder Testpraxen akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Hausarzt.

Pro Patient ist ein Besucher für eine Stunde am Tag zugelassen. Der Besucher kann täglich wechseln.

Der Zugang zu den MVZ-Praxen wurde gelockert. So entfällt die generelle Testpflicht bei Eintreten in die Praxen. Zu beachten ist, dass Patienten aus einem MVZ, z.B. im Rahmen einer Ambulanten OP, zum Linksherzkatheter oder in die Endoskopie ins Krankenhaus übergehen, zum Eingriff (Intervention) ein negatives Covid-19 Abstrichergebnis vorlegen müssen.

Das Tragen einer FFP2-Maske für den Zugang ins Krankenhaus sowie in die Med. Versorgungszentren ist weiterhin erforderlich. Gleiches gilt für Begleitpersonen.

Über Art und Dauer der Einschränkungen kann aktuell keine Auskunft gegeben werden. Die getroffenen Maßnahmen dienen in erster Linie zum Schutz unserer Patienten:innen und unserer Mitarbeitern:innen.

Wir bitten um Verständnis! Bleiben Sie gesund!